Rechtsanwalt für Baumängel und Schrottimmobilien
In diesen Fällen unterstützen wir Sie:
Mit uns bleiben Sie nicht auf Ihrer Schrottimmobilie sitzen: Wenn sich ein Haus oder eine Wohneinheit als Fehlinvestition herausstellt, stehen Ihnen Anwalt Peter Mauss und sein Team rechtlich engagiert zur Seite. Denn schnell drohen bei Baumängeln hohe finanzielle Verluste und rechtliche Probleme: Um all das abzuwenden, verhandeln wir gezielt mit allen Beteiligten – mit Verkäufern, Maklern, Bauträgern und Banken. Dabei streben wir außergerichtliche Lösungen an und versuchen Prozesse zu vermeiden. Bei Bedarf vertreten wir Sie aber selbstverständlich auch vor Gericht.
Unser Ziel im Falle von Schrottimmobilien: absichtliche Täuschungen nachzuweisen und dann für eine faire Schadensersatzzahlung oder eine komplette Rückabwicklung zu sorgen. In den folgenden Fällen besitzen wir eine breite Expertise:
Verschwiegene Baumängel an der Immobilie
Steckengebliebener Bau
Vorgehen bei einer Schrottimmobilie
Kontaktaufnahme
Sie beschreiben uns kurz Ihr Anliegen, wir vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Beratungsgespräch
Gemeinsam beleuchten wir Ihren Fall von allen Seiten und tragen alle relevanten Informationen zusammen.
Analyse und Strategie
Unser Team sammelt wichtige Beweise, ermittelt für Sie und entwickelt die passende Verhandlungsstrategie.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Im ersten Schritt versuchen wir, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Bei Bedarf setzen wir auch vor Gericht Ihr Recht durch.
Fordern Sie noch heute Ihr Recht ein!
Peter Mauss und sein Team aus Anwälten helfen Ihnen bei der Deckung der Rechtsschutzversicherung und legen mit Ihnen fest, ob Sie Rückabwicklung oder Schadensersatz anstreben sollten. Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung an!
Erfolgsberichte beim Vorgehen gegen Schrottimmobilie
Objekt: Kauf eines sanierten Plattenbaus im Osten, Görlitz
Baujahr: 2000
Ein richtungsweisender Entscheid: Rechtsanwalts Peter Mauss erstritt bereits zu Beginn seiner Karriere im Jahr 2002 eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs. Diese Entscheidung war ein absolutes Novum: Sie stellte fest, dass Banken auch dann für Beratungsfehler durch Makler haften, wenn sie diese nicht beauftragt haben. Im damaligen Fall musste die Bank die Wohnung zurücknehmen und auf die Darlehensrückzahlung komplett verzichten. Ein voller Erfolg für alle Immobilienkäufer!
Objekt: steckengebliebener Neubau einer Wohnanlage in Kassel
Baujahr: 2014
Ein Objekt wurde zum Bau mit 7 Gebäuden und gesamt 433 Wohnungen zugesagt, davon wurde nur 2 Gebäude mit 187 Wohnungen gebaut. Dabei wurden diese Gebäude nicht fertig gestellt, die TG war im Rohbau und unter Wasser. RA Mauss half bei Rückabwicklung, verhandelte mit der finanzierenden Bank Darlehensverzichte aus, da diese für Bauträger arbeite und die Sachlage kannte, also beteiligt war. Die Wohnungen konnten an einen Investor verkauft werden, alle von ihm betreuten Käufer kamen mit einem blauen Auge aus der Misere raus.
Objekt: Haus mit kleinerem Grundstück, Augsburg
Baujahr: 2017
Bei Kauf eines gebrauchten Hauses im Raum Augsburg klärten die Verkäufer die Käufer nicht darüber auf, dass das mit Zaun und Hecke umfriedete Grundstück nur zur Hälfte zum Haus gehörte, der Pool im Garten zum Teil in dem fremden Grundstück lag. RA Mauss half zum Schadensersatz, mit dem die Käufer Wertersatz für das kleinere Grundstück und andere Mängel erhielten und sogar das Fremdgrundstück von der Stadt kaufen konnten, ohne drauflegen zu müssen.
Objekt: Wohnungskauf ohne Aufklärung über schweren Brand, München
Baujahr: 2018
Bei Kauf einer Wohnung klärte der Makler nicht darüber auf, dass diese zuvor schwer gebrannt und der Mieter darin umkam. Die Sanierung begründete man damit, es habe ein Messi dort gewohnt. Das Gericht verurteilte den Makler auf Rückzahlung der Maklercourtage, da er über diesen Umstand hätte aufklären müssen. Die Verkäuferin wurde auf Schadensersatz angegangen und wird einen Wertausgleich bezahlen müssen, ggf. die Wohnung sogar zurück nehmen müssen.
Anwalt Peter Mauss:
Ich kämpfe für Ihr Recht
Problemlöser für Immobiliengeschädigte: Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hat sich Peter Mauss aus Überzeugung dem Thema Baumängel und Schrottimmobilien verschrieben. Nachdem er bereits zu Beginn seiner Karriere die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zur Haftung von Banken erstritten hatte, erlangte er überregionale Bekanntheit.
Als Experte in den Rechtsbereichen Schrottimmobilien, versteckte Baumängel und steckengebliebener Bau betreut Herr Mauss mit einer individuellen Strategie Immobilienkäufer, die Probleme nach dem Kauf einer Immobilie haben. Besondere Erfolge erzielt er zusammen mit seinem Kanzleiteam gegen Verkäufer, die arglistig über versteckte Mängel am Objekt verschiedenster Art nicht aufgeklärt haben.
Erfahrung
Spezialkonzept
Außergerichtlich
Fachwissen
Überzeugungsstark
Strategisch
N.H.
Wir sind bei Hauskauf über Grundstücksgröße und Mängel vom Verkäufer nicht aufgeklärt worden. RA Mauss hat uns geholfen, hierfür Schadensersatz zu erhalten. Damit konnten wir Mängel beseitigen. Für das kleinere Grundstück haben wir einen angemessenen Ausgleich erstritten und konnten sogar das fehlende Grundstück kaufen.
N.R.
RA Mauss hat uns bei Rückabwicklung des Kaufs zweiter Wohnungen geholfen. Ohne diese Hilfe wären wir in Rente wohl mittellos geworden, da die vom Makler versprochenen Steuervergünstigungen nicht passten und die Belastungen viel zu hoch waren.
Fordern Sie noch heute Ihr Recht ein!
Der Hauskauf oder Ihr Neubau hat sich unerwarteterweise als Schrottimmobilie herausgestellt? Rechtsanwalt Peter Mauss und sein Team kümmern sich um alle relevanten Schritte mit dem Ziel Kauf-Rückabwicklung, Schadensersatz oder Minderung.